Der Unterschied zwischen Podologin und kosmetischer Fusspflegerin

Oft stellen sich Kundinnen und Kunden die Frage, wo denn genau der Unterschied zwischen den beiden Berufen - die sich beide mit den Füssen auseinandersetzen - liegt. Hier folgt nun die Erklärung.

Von Estelle Wanner

Grundsätzlich besteht die Aufgabe der kosmetischen Fusspflegerin darin, neben dekorativen Massnahmen, den gesunden Fuss zu pflegen und zu erhalten.


Die Ausbildung für eine kosmetische Fusspflegerin variiert zwischen 4 Tagen und 14 Tagen.


Eine kosmetische Fusspflegerin ist keinem Gesundheitsgesetz unterstellt und die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Podologin kümmert sich um die vorbeugende und heilende Behandlung des gesunden Fusses, oder auf den bereits geschädigten oder von Schädigung bedrohten Fuss. Darum spricht man in der Praxis oft auch von der "medizinischen Fusspflege". Die Podologin ist insbesondere in der Lage, sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.


Die Podologin darf mit einem Skalpell arbeiten um zum Beispiel Hornhaut abzutragen.


Die Ausbildung zur Podologin besteht aus einer 3-jährigen Vollzeitberufslehre, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen wird.


Die medizinische Fusspflege ist in den kantonalen Gesundheitsverordnungen geregelt. Podologiepraxen benötigen eine Berufsausübungsbewilligung, die von der jeweiligen kantonalen Gesundheitsbehörde ausgestellt wird.


Dieses Zeichen bietet Kundinnen und Kunden die Sicherheit, dass sie sich betreffend Fussgesundheit und Fussproblemen in guten, fachlich qualifizierten Händen befinden.